Asbestgefahr im Wohnungsbestand: Theoretisch bekannt – praktisch oft vernachlässigt

Asbest-FassadeMehrere 10.000 asbestbelastete Wohnungen in Berlin, bei denen  Asbest teilweise aus dem kaputten Fußboden rieselte, waren für uns Anlass, in einer Großen Anfrage an den Senat nach möglichen Gefahren auch in Bremen und Bremerhaven zu fragen. Obwohl Asbest seit 1993 wegen seiner krebserzeugenden Wirkung verboten ist, kann sich dieses Mineral in erheblichen Mengen noch immer in vielen Wohngebäuden befinden. Und zwar u.a. in Dacheindeckungen, Fassaden, Abwasserrohren und Fußbodenbelägen, aber auch in Farben, Spachtelmassen und Klebern. Durch die Abnutzung der Wohnung oder Sanierungsmaßnahmen kann Asbest in erheblichen Mengen freigesetzt werden. Das ist theoretisch bekannt. Die MieterInnen oder EigentümerInnen wissen aber in der Praxis häufig nicht, ob das auch auf ihre Wohnung zutreffen kann. In Wohngebäuden von Anfang der 60er Jahre bis 1993 ist prinzipiell mit Asbest zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wollten wir wissen, wie die Situation in öffentlichen und privatisierten Wohngebäuden in Bremen und Bremerhaven ist.

Die Antwort hat ergeben, dass der Senat für Wohngebäude in Bremen und Bremerhaven zur Zeit keine Erkenntnisse hat. Wir begrüßen, dass der Senat präventiv eine Aufklärungskampagne starten möchte. Dabei müssen neben der Gewerbeaufsicht und der Handwerkskammer zumindest auch die Baumärkte mit einbezogen werden. Es darf nicht sein, dass HeimwerkerInnen am Wochenende die Badezimmerfliesen aus dem Baumarkt schleppen, die alten Fliesen von der Wand schlagen und nicht wissen, dass der alte Kleber asbesthaltig sein könnte. Hinweise auf mögliche Gefahren sind deshalb wichtig. Auch EigentümerInnen, die Unternehmen für eine Sanierung beauftragen, sollten ihre HandwerkerInnen nach möglichen Asbestgefährdungen bei der Sanierung fragen.“

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